Zu meiner Person
“Ich freue mich darauf, in diesem Jahr als Ihr Kandidat für die Alternative für Deutschland (AfD) im Wahlkreis 3 – Heiligensee, Konradshöhe, Tegelort – für die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus anzutreten.”
Aktuelles
Die Wahlen zum Bundestag und zum Abgeordnetenhaus am 26. September 2021 werden für ganz Deutschland, für Berlin und nicht zuletzt auch für Sie ganz persönlich in Heiligensee, Konradshöhe und Tegelort von entscheidender Bedeutung sein. Sie haben es in der Hand, darüber zu entscheiden, ob die chaotische Politik von Rot-Rot-Grün in Berlin fortgesetzt, oder sogar – wie es verschiedene Meinungsumfragen möglich erscheinen lassen – auf ganz Deutschland ausgedehnt wird, oder ob in Berlin und im Bund künftig eine bürgerliche Politik des gesunden Menschenverstandes betrieben wird.
Lassen Sie mich an den Beispielen Wohnungspolitik, Verkehrspolitik und Rechtsstaatsprinzip verdeutlichen, welche politischen Probleme mir besonders am Herzen liegen.
- Wohnungspolitik
In den letzten 10 Jahren ist die Bevölkerung Berlins um rund 10 % gewachsen. Trotzdem werden immer weniger Wohnungen gebaut und genehmigt (in Reinickendorf 2020 sogar nur 305 Wohnungen!). Fachleute halten hingegen zur Deckung des Bedarfs den Neubau von 80.000 Wohnungen jährlich (!) für notwendig. Statt alles zur Behebung dieses Mangels zu tun (Ausweisung neuer Baugebiete, bessere personelle Ausstattung der Bauämter), diskutiert Rot-Rot-Grün, ob künftig noch Einfamilienhäuser erlaubt werden, oder setzt auf untaugliche Maßnahmen wie den verfassungswidrigen Mietendeckel. Dieser hat erwartungsgemäß zu einer deutlichen Reduzierung des Wohnungsangebots geführt. Damit missachtet Rot-Rot-Grün im Übrigen auch Art. 28 Abs. 1 der Berliner Verfassung, der den Berliner Senat zur Schaffung angemessenen Wohnraums und sogar ausdrücklich zur Förderung der Bildung von Wohneigentum verpflichtet. Auch hier ist Berlin Schlusslicht: Nur 15 % der Berliner Haushalte wohnen in den eigenen Vier Wänden (bundesweit: 46 %, EU-weit: 70 %). Dabei ist selbstgenutztes Wohneigentum gerade jetzt besonders wichtig, denn es schafft Vermögen, schützt vor Inflation, steigenden Mieten und Altersarmut. Es ist daher dringend erforderlich, mehr Berliner von Mietern zu Eigentümern zu machen.
Gerade für am Stadtrand gelegene Ortsteile wie Heiligensee, Konradshöhe und Tegelort ist eine gute Verkehrsanbindung besonders wichtig. Ich selbst fahre sehr gern Rad und finde deshalb den Ausbau von Radwegen und die Schaffung von sicheren Abstellplätzen an U- und S‑Bahnstationen wichtig. Aber anders als Rot-Rot-Grün glauben machen will, wird das Fahrrad andere Verkehrsmittel nur ergänzen, aber nicht ersetzen können. Die Vorstellung, etwa die Berliner Innenstadt künftig mit Lastenfahrrädern versorgen zu können, ist schlicht weltfremd. Alle Teile Berlins und vor allem die Innenstadt müssen auch von den Außenbezirken her gut erreichbar sein. Dabei wird auch künftig das Auto eine wichtige Rolle spielen. Eine Politik, die dem Auto durch den Rückbau von Hauptverkehrsstraßen, die Errichtung von Pop-Up-Radwegen oder willkürliche Ampelschaltungen „den Raum nehmen“ will, verkennt, dass in unserer alternden Gesellschaft immer mehr Menschen – gerade auch in den Außenbezirken – auf individuelle Mobilität angewiesen sein werden. Die Lösung kann daher nicht in der einseitigen Bevorzugung einzelner Verkehrsträger, sondern nur in einem gleichberechtigten Miteinander liegen, um den Berlinerinnen und Berlinern – entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen – die freie Wahl zwischen den Verkehrsmitteln zu ermöglichen.
Vor allem in der Wohnungs- und Verkehrspolitik zeigt Rot-Rot-Grün eine sehr bedenkliche Haltung zum Rechtsstaat und zum Grundgesetz. So war die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Nichtigkeit des Mietendeckels eine Niederlage mit Ansage – führende Verfassungsrechtler hatten von vornherein auf die fehlende Gesetzgebungskompetenz Berlins für das Mietrecht aufmerksam gemacht. Und zu der Frage, ob ein nachträglicher Eingriff in bestehende Mietverträge mit der Eigentumsgarantie von Art. 14 GG vereinbar ist, hat das Bundesverfassungsgericht noch nicht einmal Stellung nehmen müssen … Problematisch ist dabei vor allem die Absicht, es wider besseres Wissen „einfach einmal darauf ankommen zu lassen“, ob man mit einer ideologiegetriebenen und erkennbar verfassungswidrigen Gesetzesauslegung durchkommt. Die gleiche Einstellung zeigt sich etwa bei den Pop-Up-Radwegen, die ohne jede Rechtsgrundlage und unter Umgehung geltenden Planungsrechts quasi über Nacht eingerichtet wurden. Für eine derart unbekümmerte Einstellung gegenüber dem Grundgesetz und anderen Rechtsnormen fehlt mir jedes Verständnis. Gesetze sind (im Rahmen gängiger Interpretationsmöglichkeiten) einzuhalten, und das Grundgesetz gilt absolut und kann nur mit Zweidrittelmehrheit und nicht durch eine „kreative Interpretation“ geändert werden.
AfD Reinickendorf
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